BVfK-Wochenendticker 10. Oktober 2015

 

Umfrage: Soll der freie Handel eine eigene Fahrzeugbörse an den Start bringen?

 

VW-Skandal: Handlungsempfehlungen und rechtliche Informationen für den Reklamationsfall.

 

Einladung: BVfK-Jubiläumsfeier am Starnberger See.

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

soll der Freie Handel eine eigene Fahrzeugbörse an den Start bringen?

Die Zeit ist reif für eine neue Börse! Das meinen immer mehr Kfz-Händler, die sich von der Abhängigkeit der beiden großen Portale befreien wollen.

Besonders anschaulich wird die Situation in der gerade im Druck befindlichen MOTION Nr.23 dargestellt. Exklusiv und vorab hier einige Artikel und Zitate, die sich mit der aktuellen Situation befassen:

https://www.bvfk.de/wp-content/uploads/2015/10/Seiten-20-22-aus-09-10-2015-_BVfK_Motion-Magazin-23.pdf

Wenngleich die Grespräche mit mobile.de auf positive Veränderungen hoffen lassen, stimmen uns Gesamtperspektive und Zukunftserwartungen eher pessimistisch.

Die BVfK-Gremien prüfen derzeit die Möglichkeiten einer Realisierung. Die technischen Hürden sind überwindbar, der Erfolg steht und fällt mit einem Werbebudget im Millionenbereich.

Sind die Händler bereit und in der Lage für einen solchen Kraftakt? Dies möchte der BVfK mit dieser Umfrage ergründen.

Die Formel lautet: Jeder investiert (vorübergehend) zusätzlich 50% seiner bisherigen Werbekosten in dieses Projekt. Es könnte schon bald eine gute Investition sein, wenn dadurch nur die nächste Preiserhöhung von den Börsen abgewendet wird.

Die Zielmarke lautet: 10 Millionen Euro Jahresbudget.

Mit der nun folgenden Abstimmung geht es lediglich um einen unverbindlichen Stimmungstest.

Bitte teilen Sie mit, ob Sie grundsätzlich bereit wären, an einem solchen Projekt mitzuwirken. Die Teilnahme an dieser Umfrage zieht keine Verpflichtungen nach sich.


Ihre Angaben werden ausschließlich zum zuvor beschrieben Zweck benutzt und Diskretion ist garantiert. Ihre Antworten können Sie direkt online in das Formular eintragen und an uns senden.

Hier geht´s zur Umfrage: https://www.bvfk.de/bvfk-handelsplattform/

Was geschieht als Nächstes? Wenn das Ergebnis der Umfrage den derzeitigen Eindruck bestätigt, dass viele Händler aus der Abhängigkeit der Bören raus wollen und bereit sind, in eine bessere Werbe-Zukunft zu investieren, wird der BVfK zu Versammlungen einladen, um Konzepte und Lösungsmöglichkeiten zu präsentieren und zu diskutieren. 

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Zum VW-Skandal:

BVfK-Mitgliederinformationen zur VW-Abgasaffäre in rechtlicher und praktischer Hinsicht.

 Wie ist die Rechtslage?

Die Juristen tun sich schwer, einen kaufrechtlichen Mangel zu erkennen. Auch in der NDR-Radiosendung vom 8. Oktober konnte der juristische Vertreter der Verbraucherzentralen Prof. Dr. Keßler diesbezüglich nur Vermutungen äußern. Möglicherweise bestehe der Schaden in einem merkantilen Minderwert. Das setzt natürlich voraus, dass der Wert der betroffenen Fahrzeuge tatsächlich leidet und dies ein Gutachter feststellt. Problematisch wäre es, wenn die Fahrzeuge ihre Zulassungsfähigkeit verlieren oder in eine neue Schadstoffklasse eingestuft würden, womit in Deutschland derzeit nicht zu rechnen ist. Geschähe dies doch, würde der dann entstehende Schaden in Folge verschuldensunabhängig kaufrechtliche Ansprüche nach sich ziehen. Es ist also falsch zu behaupten, das Ganze sei nur ein Problem der Hersteller und Vertragshändler. Daher empfiehlt der BVfK, jegliche Reklamationen sehr ernst zu nehmen und Fall für Fall einer juristischen Prüfung zu unterziehen. Details zum Vorgehen im Reklamationsfall finden Sie im übernächsten Kapitel.

Einen Schutz vor der Einstandspflicht des Händlers gibt es ggf. nicht. Wenn es hart auf hart kommt, ist ein Rücktritt durchaus denkbar. Es gibt aber Möglichkeiten, die Ihnen helfen können, Ihre Haftungsrisiken zu verringern.

Verjährung: Die Grundregel lautet: „Die Zeit ist Ihr Freund!“ Die Ansprüche des privaten Kunden gegenüber dem gewerblichen Verkäufer verjähren nach zwei Jahren, bei Gebrauchtwagen kann diese Frist auf ein Jahr reduziert werden. Allerdings ist die Verjährungsverkürzung bei den früheren ZDK Formularen unwirksam.

Verjährungshemmung: Verhandlungen hemmen die Verjährung um mindestens drei Monate, eine bloße Mangelrüge nicht. Die Gerichte sind auch in der diesbezüglichen Auslegung allerdings bekanntermaßen eher verbraucherfreundlich.  Bei Fahrzeugen, die erst vor kurzer Zeit verkauft wurden, hat die verjährungshemmende Wirkung einer Verhandlung die wenigsten nachteiligen Folgen. Die Verjährungshemmung erfolgt mangelbezogen. Das bedeutet, dass eine Verhandlung über die Nachbesserung des vermeintlich mangelhaften Dieselmotors nicht zu einer Verjährungshemmung hinsichtlich anderer Mängel führt.

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VW-Skandal - wie ist die derzeitige Situation?

Zurzeit gehen wir davon aus, dass VW eine Nachbesserung anbieten wird unabhängig davon, ob der VW-Besitzer den Wagen von einem Marken-, freien oder privaten Händler gekauft hat. Man sollte jedoch auch derzeit damit rechnen, dass diese Nachbesserung zu einem Folgeproblem, wie z.B. Leistungsverlust o.ä. führen wird. Wir gehen auch davon aus, dass VW die Nachbesserungsmöglichkeit massiv bewerben wird und das verloren gegangene Vertrauen zurückgewinnen möchte. Zu diesem Zweck geht VW schon jetzt aktiv auf die betroffenen Fahrzeuginhaber zu und versucht diese über den weiteren Ablauf informieren. Des Weiteren bieten Audi und VW auf Ihrer Homepage ein Tool an, in welchem man anhand der FIN erfahren kann, ob das jeweilige Fahrzeug einen manipulierten Motor enthält.

Hier die Links:

http://www.audi.de/de/brand/de/neuwagen/layer/serviceaktion.html#layer=/de/brand/de/kundenbereich/weitere-informationen/layer/rueckrufaktionen.html

http://www.volkswagen.de/de/servicezubehoer/VolkswagenService/rechte_marginalspalte/abfrage_feldmassnahmen.html

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VW-Skandal - wie verhalte ich mich, wenn ein Käufer sein Auto reklamiert?

Wenngleich wir nicht, wie die meisten, automatisch von kaufrechtlicher Mangelhaftigkeit ausgehen, empfehlen wir, sich dennoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht so zu verhalten, als läge ein Mangel vor, auch wenn noch nicht genau klar ist, worin der Mangel besteht, denn im Labor werden die Werte ja wohl erreicht und um die Laborwerte geht es zunächst. Diese weichen bekanntermaßen von den Werten im normalen Fahrbetrieb erheblich ab. Dies hängt auch mit Manipulationen zusammen, die es schon immer gab und auch bekannt waren. Teilweise waren sie ja sogar zulässig. In welchem Umfang Manipulationen zulässig waren, steht derzeit nicht fest.  

Auch hier wird es hilfreich sein, wenn der Käufer VW als Ansprechpartner wahrnimmt. Dass wird auch so sein, denn VW geht ja aktiv auf betroffene Fahrzeuginhaber zu. Viele Käufer nehmen den VW-Skandal zudem auch eher als Hersteller-Problem und nicht als Verkäufer-Problem war. Je mehr Zeit vergeht, desto höher ist daher die Wahrscheinlichkeit, dass der Käufer von sich aus zu VW geht oder einem Herstellerrückruf folgt, um sein Fahrzeug nachbessern zu lassen. Jeder Käufer, der sich an VW wendet, ohne dass Sie ihn aktiv zu VW geschickt haben, bedeutet die Reduzierung ihres Haftungsrisikos.

Wenn der Käufer von sich aus und ohne Ihre Kenntnis zu VW geht und die Nachbesserung durchführen lässt, stellt sich die Frage, ob dies grundsätzlich als Selbstvornahme zu werten ist.

Wenn die Nachbesserung also mit einem Leistungsverlust o.ä. einhergeht ist, kann man zwar argumentieren, dass  Ihnen dies nicht unbedingt, angelastet werden kann, da Sie die Nachbesserung weder durchgeführt, noch durch Verweis an die VW-Werkstatt veranlasst haben. Ob jedoch in der vorliegenden Konstellation die Grundsätze der unberechtigen Selbstvornahme uneingeschränkt zur Anwendung kommen, können wir nach bisherigem Sach- und Informationsstand nicht verlässlich prognostizieren. Wenngleich wir  grundsätzlich  keinen Rechtsstreit empfehlen würden, der sich bei der Abwehr von Ansprüchen nur auf die Argumente „Selbstvornahme“ und „veränderter Übergabezustand“ stützt, so könnte  diese Sachlage zumindest eine gute Verhandlungsposition ergeben.

Leider befinden Sie sich momentan in einer schwierigen rechtlichen Situation, in der jedwede Reaktion rechtliche Folgen haben kann: Eine Verhandlung über den Nachbesserungsanspruch hat verjährungshemmende Wirkung. Ein Anerkenntnis führt zur Einstandspflicht. Eine Verweigerung kann zum Rücktritt führen.

Das Heft des Handelns in die Hand nehmen! Es gilt also wie gewohnt, das Heft des Handelns in die Hand zu nehmen und dem reklamierenden Kunden ohne ausufernde rechtliche Diskussionen bei der Linderung oder Beseitigung des Übels zu helfen. Dabei kommen dann die Vertragswerkstätten ins Spiel, die in Kürze auf die Situation vorbereitet sein werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass Ihre Hilfsbereitschaft nicht als Anerkenntnis von Mangelhaftigkeit und Einstandspflicht verstanden wird, was gewöhnlich der Fall ist.

Kundeninformationsblatt: Daher hat der BVfK ein spezielles Kundeninformationsblatt entworfen, welches ab kommender Woche im Mitgliederbereich der BVfK-Website zu finden ist. Es steht allen BVfK-Mitgliedern -und nur diesen- kostenfrei zur Verfügung. Legen Sie dieses Informationsblatt Ihren Kunden vor (nicht allen, sondern nur denjenigen, die reklamieren) und lassen sich den Empfang und die Kenntnisnahme bestätigen.

Im Informationsblatt wird nun auch das weitere Vorgehen hinsichtlich Umbau oder Umprogrammierung in den Vertragswerkstätten beschrieben. Diese begleiten Sie sinnvollerweise, insbesondere bei EU-Importen, wo mit Komplikationen der vermutlich sehr gestressten Vertragshändler zu rechnen ist. Schnell kann es dann zu Situationen kommen, die als Verweigerung ausgelegt werden, was dem Verkäufer dann zugerechnet würde.

Bei Käufern, die auf eine konkrete Reaktion Ihrerseits bestehen, insbesondere, da es ihnen zu lange dauert, bis VW die Maßnahmen durchgeführt hat, wird es schwierig und es stellt sich die Frage, welche Reaktion die besseren Rechtsfolgen hat bzw. was das geringere Übel ist.

Bei renitenten Käufern sollten Sie in Betracht ziehen, den Kunden auf andere Weise zufrieden zu stellen. Eine einvernehmliche Lösung kann viel Stress und auch Kosten ersparen. So kann es manchmal ratsam sein, dem Käufer eine Preisminderung anzubieten. Beim Finden der wirtschaftlichsten Lösung für Sie muss bedacht werden, dass ein Streit oftmals mit hohen Rechtsberatungskosten verbunden ist, die man auch zum Wohlbefinden des Kunden hätte verwenden können.

Falls Sie bereits von einem Anwalt angeschrieben wurden, empfehlen wir Rücksprache mit der Rechtsabteilung zu halten, da in diesem Fall besondere Vorsicht mit der Wortwahl und Reaktion bzw. Nicht-Reaktionen geboten ist.

Was ist, wenn die Maßnahmen von VW scheitern, oder Folgeprobleme nach sich ziehen?

Vielfach wird davon ausgegangen, dass die Fahrzeuge später mehr Kraftstoff verbrauchen und andere Leistung verlieren. Der BVfK hält es im Moment nicht für sinnvoll, diese Situation hypothetisch durch zu spielen, da eine Vielzahl von Problemen mit unterschiedlicher Wirkung denkbar ist. Wenngleich es auch dann gilt, seinen Kunden hilfreich zu begleiten, sollten wir bereits jetzt die rechtlichen Voraussetzungen für eine wirksame Abwehr von Ansprüchen im Auge haben. Zentrales Argument dürfte dann die Verjährung werden, sofern diese nicht gehemmt wurde. Wäre dies der Fall, müsste man auch hier abwarten, wie sich aus der nunmehr veränderten Situation Ansprüche gegen den verkaufenden Händler rechtlich begründen lassen. Viele rechnen mit geringerer Motorleistung oder höherem Kraftstoffverbrauch. Welche Toleranzen gelten für welche Rechtsfolge? Fällt dies auf den Verkäufer als Mangelfolgeschaden zurück? Sie sehen, verehrte BVfK-Mitglieder, es gibt viele Fragen, die wir in Ihrem Interesse im Zusammenhang mit der VW-Abgasaffäre hoffentlich nie klären müssen.

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VW-Skandal - Regress gegen VW?

Einen klaren Anspruch gegen VW gibt es für Freie Händler es nicht. Das Gesetz bietet zwar grundsätzlich Möglichkeiten für einen Regressanspruch, auch wenn keine vertraglichen Beziehungen zum Schädiger vorliegen. Die Erfolgschancen dieser Möglichkeiten lassen sich jedoch derzeit nicht zuverlässig bewerten. Es ist davon auszugehen, dass zu diesem Problem einige Entscheidungen kommen werden, an denen sich dann genauer einschätzen lassen wird, inwiefern eine Klage gegen VW sinnvoll ist. Derzeit ist eine zuverlässige Prognose über die Sinnhaftigkeit einer Klage gegen VW nicht möglich.

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Einladung zur Feier des 15-jährigen BVfK-Jubiläums am 14. November 2015 am Starnberger See

Der BVfK-Vorstand lädt Sie herzlich zur Feier des 15-jährigen Gründungsjubiläums des BVfK ein.

Seien Sie willkommen zu einer lockeren Mischung aus Feier und Dialog mit interessanten Menschen in einer besonderen Umgebung! Lassen Sie uns auf 15 ereignisreiche Jahre zurückblicken,

in denen im Kfz-Handel viel passiert ist, wovon der BVfK einiges zum Positiven beeinflussen und manches Unerfreuliche verhindern konnte.

Noch wichtiger ist allerdings der Blick in die Zukunft:

 „Autohandel 2025 – Zukunftsvisionen und Schreckgespenster“ 

heißt das Thema einer Diskussion, zu der wir alle Teilnehmer einladen möchten, damit Dr. Reinkings lobende Worte auch zukünftig Gültigkeit behalten:

„…Kluge und vorausschauende Verbandstätigkeit, wohldurchdachte Langfriststrategien, praxisnahe Ratschläge und Hilfestellungen sowie intelligente Geschäftsmodelle prägen das Erscheinungsbild des BVfK…“

Wegen der begrenzten Kapazität bitten wir um rechtzeitige Reservierung unter jubilaeum@bvfk.de bitte nutzen Sie das Online-Formular. https://www.bvfk.de/bvfk-jubilaeumsfeier/

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Ja, verehrte BVfK-Mitglieder, erleben wir gerade einen großen Umbruch im Auto-Deutschland? Wird die Macht der Hersteller und Börsenbetreiber in die Schranken gewiesen? Wird ein faires Miteinander auf Augenhöhe möglich sein, oder werden wir irgendwann zwischen den Interessen der kapitalsgestuerten Konzerne zerrieben?

Ich glaube das nicht, wenngleich wir vor Aufgaben stehen, die man nur mit der Bündelung von Kraft und Kompetenz bewältigen kann. Daher gilt es nun, sich gemeinsam für die große Aufgabe einzusetzen::

"Alles Gute für Ihren Autohandel"

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

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